Immobilienkauf Niederlande: Tipps und Infos
Wer sich für eine Immobilie in den Niederlanden interessiert, kann sich diese für einen festgelegten Zeitraum reservieren. Doch nicht in jeder Region können Ausländer ohne eine behördliche Genehmigung Wohnraum tatsächlich selbst beziehen.
Von vielen deutschen Großstädten sind die Niederlande nur ein paar Autostunden entfernt. Das Land der Windmühlen bietet schöne Landschaften, Küsten sowie mittelalterliche Städte und eignet sich ideal zum Erholen. Auch der Immobilienkauf in den Niederlanden durch Ausländer bereitet wenige Probleme – Erwerbsbeschränkungen gibt es keine. Aber: Nicht jede Immobilie darf auch von einem Ausländer bewohnt werden. Hierfür bedarf es in einigen Regionen die Erlaubnis der lokalen Behörden.
Immobilienkauf Niederlande: Optionsvertrag ohne finanzielles Risiko
Anders als früher sind heute nur noch schriftliche Verträge bei einem Immobilienkauf in den Niederlanden gültig. Für das Aufsetzen des Vertrags ist kein Notar erforderlich. Dieser wird jedoch für die Eigentumsübertragung gebraucht: Er übernimmt nicht nur die Eintragung des Eigentümerwechsels in das Immobilienregister, sondern prüft auch, ob das Grundstück belastet und ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist.
Ein Kaufinteressent kann sich in den Niederlanden ein Wohnobjekt auch erst einmal durch einen Optionsvertrag für einen vereinbarten Zeitraum reservieren. Während dieser Zeit kann er sich um die Finanzierung oder die Einholung notwendiger Genehmigung bemühen, ohne dass im Fall eines Rücktritts innerhalb der vereinbarten Zeitspanne eine Entschädigungsgebühr fällig wird.
Anfallende Gebühren
Für den Immobilienhandel in den Niederlanden gilt: Derjenige, der einen Makler beauftragt, zahlt auch dessen Honorar. Wie hoch die Provision ausfällt, ist vom individuellen Honorarspiegel des Maklers abhängig. Sie beträgt aber in der Regel zwei bis fünf Prozent der Gesamtkaufsumme. Die Höhe der Provision sollte bereits vor der Vergabe des Auftrages vertraglich festgehalten werden. Die Notarkosten schlagen mit bis zu 3,3 Prozent zu Buche, die Grunderwerbssteuer ist mit bis zu sechs Prozent des Kaufpreises einzuplanen.
Voraussetzungen für Zuzug und Immobilienkauf
In einigen Teilen der Niederlande ist eine Niederlassungsbewilligung – die sogenannte „Vestigingsvergunning” – Voraussetzung, um ein Haus in der Region zu beziehen. Auf diese Weise wird der Zuwanderung von Nicht-EU-Ausländern reglementiert. Die Genehmigung wird beim Einwohnermeldeamt der Region beantragt und sollte bereits vorliegen, bevor man Eigentum erwirbt. Wer einen festen Arbeitsplatz in der Region vorweisen kann, muss jedoch in den meisten Fällen mit keinen Problemen bei der Antragstellung rechnen. Ausländer, die nur in eine Immobilie investieren, aber nicht in die Niederlande ziehen wollen, benötigen hingegen keine Niederlassungsbewilligung.